Kapitalmarktrecht


Gerade komplexere Anlage-Produkte bringen oft erhebliche Risiken mit sich, die sich im schlimmsten Fall im Totalverlust des eingebrachten Kapitals realisieren können oder auch Nachschusspflichten des Anlegers führen können. Hier gilt es zu prüfen, ob beim Anlageberater oder der Bank Schadensersatz geltend gemacht werden kann oder die fehlgeschlagene Kapitalanlage (Immobilienfonds, Medienfonds, Schiffsfonds etc.) rückabgewickelt werden kann. 

Ebenfalls zu prüfen sind, ob anfänglichen Renditeversprechen der Berater oder unzutreffende Darstellungen in einem Verkaufsprospekt sowie  fehlende Aufklärung über Risiken eine Möglichkeit bieten, um eingesetztes Kapital zurückzuholen.

Ich berate und vertrete Sie bei folgenden fehlgeschlagenen Kapitalanlagen:

  • Anlageberatung und Anlagevermittlung
  •  Wertpapieranlagen
  • Aktien
  • Aktienfonds
  • Zertifikate 
  • Anleihen
  • Optionen
  • offene Immobilienfonds
  • geschlossene Fonds 
  • Rentenfonds
  • Prospekthaftung 
  • Kick-Backs 
  • Innenprovisionen
  •  „Schrottimmobilien“
  • Vermögensverwaltung
  • fremd-/kreditfinanzierte Kapitalanlagen


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