Kosten
Die Gebühren für die anwaltliche Tätigkeit sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) genau geregelt.
Für die außergerichtlichen Tätigkeiten z.B. bei Kündigung Ihres Arbeitsvertrages oder Ihres Kreditvertrages bemisst sich das Honorar nach Umfang und Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit sowie nach der Bedeutung der Angelegenheit.
Bei den gerichtlichen Verfahren richtet sich die Höhe der Kosten– außer bei Sozialrechts-, Straf- und Bußgeldsachen – nach dem so genannten Streitwert. Dies ist der Betrag, um den die Parteien streiten. Sind Sie beispielsweise Opfer eines Phishing-Falles geworden, richtet sich der Streitwert nach dem Betrag, der Ihnen unberechtigt abgebucht wurde.
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese in der Regel die Kosten des Rechtsschutzfalles.
Sprechen Sie mich gleich zu Beginn der Beratung auf die voraussichtlich entstehenden Kosten an. Für mich ist es selbstverständlich, mit Ihnen über die Höhe der Kosten zu sprechen und für Sie bedeutet es ein Stück Sicherheit.